Statuten

Hs St. God 51

Statuta Concilii Moguntini

Statuta Synodalia Hildesemensia

Handschrift, Pergament; 15. Jhd.

 

 

Diese dünne, aber dennoch aufwendig gebundene, Pergamenthandschrift wurde zwar nicht im Kloster St. Godehard geschrieben, aber gelangte dennoch zu einem uns leider unbekannten Zeitpunkt in deren Bestand. Sie stellt in ihrer noch heute hervorragend erhaltenen Aufmachung ein Idealbeispiel dessen dar, was in der Innengestaltung und der Einbandgestaltung für unsere Region im späten 15. Jahrhundert möglich war.

Geschrieben und gebunden wurde das Buch im Lüchtenhof bei den Brüdern des Gemeinsamen Lebens, keine 500m vom Kloster St. Godehard entfernt. Es umfasst gerade einmal 54 Blatt und ist mit seinen 23,5cm x 16,5cm ungefähr im A5 Format.

Das verwendete Pergament ist nicht erstklassig, sondern weist relativ viele Materialfehler auf. Manche Löcher wurden zugenäht, andere wurden einfach offen gelassen und es wurde um die Löcher herum geschrieben. Der Schreiber hat dennoch fein säuberlich geschrieben und die Initialen wurden auch reich mit mehreren Farben ausgeschmückt.

Der Einband besteht aus fast 1cm dicken Eichenbrettern und ist mit dunklem Leder überzogen. Es sind, was recht selten ist, noch alle Beschläge erhalten. Auf der Vorderseite befinden sich nicht nur fünf Buckel, sondern auch ein Titelschild, das durch eine Hornplatte geschützt wird, die von Messingstreifen festgehalten wird. An den Ecken sind ebenfalls Verstärkungen angebracht, die die Kanten schützen. Es sind auch noch beide Schließen erhalten, und auf dem Rückdeckel ebenfalls alle fünf Buckel. Die Prägungen auf den Deckeln stammen aus der Buchbindewerkstatt des Lüchtenhofs.

Bei den Statuten des Mainzer Konzils und den Statuten der Hildesheimer Synode handelt es sich eine Textgattung, die im Spätmittelalter wieder einen Aufschwung bekam, nämlich rechtlich bindende Beschlüsse von regelmäßig abgehaltenen kirchlichen Versammlungen.

Das ganze Mittelalter hinweg galt es, dass sich die Geistlichkeit der Diözesen in regelmäßigen Abständen am Bischofssitz treffen sollten und u.a. kirchenrechtliche Angelegenheiten besprechen sollten. Diese konnten von Regeln für die Hostienherstellung über Kleidungsvorschriften für Kleriker und besondere Regeln für bestimmte Feiertage bis hin zu neue Vorschriften für klösterliche Gemeinschaften gehen.